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Prozess gegen Oberiat Drucken
Geschrieben von: Jeremy de Luca   
Dienstag, den 15. Dezember 2009 um 22:22 Uhr

Deutschland ab 1946. Die Not ist groß und überall wird versucht, Nahrung zu beschaffen. Die Zigarettenwährung feiert ihren Einstand und windige Geschäftemacher schaffen sich während dieser Zeit ein ansehnliches Vermögen. So auch der Geschäftsführer der Märkischen Margarinefabrik GmbH, Karl Oberiat. Ihm wurde vorgeworfen – und später wurde er deshalb auch rechtskräftig verurteilt – von 1946 bis zur Aufhebung der Bewirtschaftung "die Deckung des allgemeinen Bedarfs" gefährdet zu haben.

Ebenfalls wurde er wegen "Untreue" zum Nachteil seiner Firma angeklagt. An besagtem 15. Dezember vor nunmehr 56 Jahren fand vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Haftprüfungstermin statt.

Karl Oberiat war am 26. November 1953 wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft genommen worden und sollte zumindest bis Prozessbeginn auf freien Fuß gesetzt werden. Das Gericht ordnete jedoch eine Fortführung der Untersuchungshaft an. Die Begründung hierfür ist so einfach, wie auch spektakulär: Der Geschäftsführer hatte schon früher seine Beziehungen zu Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens genutzt, um Ermittlungen gegen sich zu erschweren. Es wurde damit gerechnet, dass er bei einer Entlassung diese Beziehungen massiv ausnutzen würde.

Später, im Januar 1956 begann der Prozess gegen Oberiat. 26 Verhandlungstage waren notwendig um Licht ins Dunkel der Margarinegeschäfte zu bringen. Alleine zwischen 1946 und 1950 erwarb er dreizehn Grundstücke, meist Mietshäuser. Er beteuerte bei der Verhandlung, dass er sich dies nur leisten konnte, weil er Uhren und Brillianten verkaufte. Das Gericht schenkte dem keinen Glauben. Vielmehr ging es mit der Staatsanwaltschaft einig, dass er er mindestens 90 Tonnen Margarine abgezweigt hat und diese auf dem Schwarzmarkt für viel Geld verkaufte.

Oberiat habe, erklärte der Vorsitzende, in einer Zeit allgemeinen Schwarzhandels "die Grenzen dessen, was man allenfals moralisch vertreten könne, bei weitem überschritten". Daneben habe aber das Verfahren noch einen moralischen Zweck gehabt, nämlich zu beweisen, "daß der Satz, die Anständigen seien immer die Dummen, letztlich doch keine Allgemeingültigkeit hat".

Letztendlich wurde der ehemalige Geschäftsführer zu zweieinhalb Jahren Haft, 110.000 Mark Geldstrafe sowie der Einziehung von 300.000 Mark aus Schiebergewinnen verurteilt. Sozusagen lief die Verhandlung für den Margarinenkönig alles andere als geschmiert!