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Stärkung des Datenschutz Drucken
Geschrieben von: Senat für Inneres / saba   
Dienstag, den 20. Juli 2010 um 13:22 Uhr

Berlin. Nach dem Willen des Senates soll das Berliner Datenschutzgesetz aktualisiert werden. Die im Gesetz vorgesehenen Verweisungen auf das Bundesdatenschutzgesetz sollen angepasst und Vorschriften zur Stärkung des Datenschutzes übernommen werden. Beispielsweise sollen die behördlichen Datenschutzbeauftragten...


einem besonderen Kündigungsschutz unterstellt werden und einen Anspruch auf Fort- und Weiterbildung erhalten.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting zur Kenntnis genommen.
Zugleich zieht der Senat damit die Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010. Danach müssen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ihre Aufgaben in „völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen. So sieht es die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union vor. Die bisher bestehende Rechtsaufsicht des Senats über den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit soll daher entfallen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.


 
 
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