Banner
Mehr Kommissare Drucken
Geschrieben von: Polizei Berlin / saba   
Freitag, den 30. Juli 2010 um 09:05 Uhr

Berlin.  Die Berliner Polizei hat ab morgen rund 3.000 neue Kommissare bzw. Oberkommissare. Hintergrund ist die Überleitung aller Polizeihauptmeister aus dem mittleren in den gehobenen Dienst.
Der Polizeihauptmeister (Besoldungsgruppe A9), der unter dieser Bezeichnung bisher das Endamt des mittleren Dienstes bekleidet hat, ist nun Polizeikommissar (A9) und befindet sich damit im Eingangsamt des gehobenen Dienstes....

Der Polizeihauptmeister mit Zulage wird Polizeioberkommissar (A10). Diese Überleitung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Aufgaben der bisherigen Polizeihauptmeister von ihrem Anforderungsprofil her dem gehobenen Dienst zuzuordnen sind.
An der Uniform werden vier bzw. fünf grüne Sterne gegen einen oder zwei silberne ausgetauscht. Das Mützenband ändert sich entsprechend von Grün auf Silber. Die Dienstbezeichnung Polizeihauptmeister fällt gänzlich weg.
Die Überleitung erfolgt für die betroffenen Beamtinnen und Beamten durch eine Anpassung der laufbahnrechtlichen Regelungen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wurden durch eine kostenneutrale Umwandlung der Stellen getroffen.
Die Neuregelung bietet zukünftig den Angehörigen des mittleren Dienstes, der dann mit dem Amt des Polizeiobermeisters (A8) endet, die Möglichkeit, bei entsprechender Motivation und Leistungsstärke ohne Zusatzausbildung und Prüfung in den gehobenen Dienst (zuerst A9) bis zum Polizeioberkommissar (A10) aufzusteigen. Hier ist das vorläufige Ende der Karriereleiter für die, die im mittleren Dienst als Polizeimeister (A7) begonnen haben. Für den weiteren Aufstieg zum Polizeihauptkommissar (A11) ist neben guten Leistungen die erfolgreiche Absolvierung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Prüfung Voraussetzung.
Der Seiteneinstieg für Neuanfänger in den gehobenen Dienst zum Polizeikommissar nach einem dreijährigen Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bleibt ebenso erhalten wie die Möglichkeit des Aufstiegsstudiums zum Polizeikommissar für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, die sich durch hervorragende Leistungen dafür empfohlen haben. Für diesen Weg gilt aber eine Altersgrenze von 30 Jahren. Der Schritt von A10 nach A11 und bei entsprechender Leistung bis ins Spitzenamt des gehobenen Dienstes (A13) ist für diese Absolventen „offen“, das heißt nur von den üblichen Beförderungsanforderungen abhängig und nicht von zusätzlichen Qualifizierungen und Prüfungen.



Foto: Dieter Schütz / pixelio.de



 

 
 
trenner.jpg
trenner.jpg
trenner.jpg