Banner
Videos zur Sicherung Drucken
Geschrieben von: Polizei Berlin / saba   
Freitag, den 30. Juli 2010 um 12:49 Uhr

Berlin. Ab 1. August 2010 können bei der Berliner Polizei zum Zwecke der Eigensicherung Videoaufzeichnungen des Einsatzgeschehens aus Funkstreifenwagen heraus erfolgen.
Mit dem § 19a des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) ist die Rechtsgrundlage für den Betrieb dieser Videoanlagen geschaffen worden.
Bisher sind Einsatzwagen der Polizeiabschnitte mit einer Videoanlage ausgestattet. Insbesondere...


bei konfliktbehafteten und gefahrenträchtigen Anhalte- und Kontrollvorgängen soll die Videoaufzeichnung den Schutz der eingesetzten Beamten verbessern. Eine permanente Aufzeichnung findet nicht statt. Nur wenn es nach den Umständen des Einzelfalls zum Schutz der Polizeibeamten/-innen oder Dritter erforderlich ist, wird die Aufzeichnung des Geschehens per Knopfdruck gestartet.
Die Datenspeicherung erfolgt verschlüsselt und endet in der Regel mit einer automatischen Löschung nach 24 Stunden. Eine Auslesung ist auf begründete Einzelfälle beschränkt. Die eingeschaltete Kamera ist für jedermann an der hell nach vorne abstrahlenden roten Leuchtdiode im Einsatzwagen zu erkennen.

Foto: Polizei Berlin / Berlin.de


 
 
trenner.jpg
trenner.jpg
trenner.jpg